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Titel: Zur Aufhebung der Pooling-Festlegung vom 26.09.2011 (BK8-11/015) durch die BNetzA mit Wirkung ab 01.01.2014
Autor: RA Janis Gersemann
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 09.03.2016
Aktenzeichen: VI-3 Kart 157/14 (V)
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 16003899 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2016, Seite 211

Zur Aufhebung der Pooling-Festlegung vom 26.09.2011 (BK8-11/015) durch die BNetzA mit Wirkung ab 01.01.2014

- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.03.2016 - VI-3 Kart 157/14 (V) -*

Rechtsbeschwerde ist zugelassen.

Leitsätze des Gerichts:

Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die »Festlegung der Abrechnung mehrerer Entnahmestellen mit zeitgleicher Leistung (Pooling) in Abweichung von § 17 Abs. 8 StromNEV« vom 26.09.2011 (BK8-11/015), mit Wirkung zum 01.01.2014 und nicht rückwirkend zum 01.01.2012 aufzuheben, ist rechtmäßig.

Die Bundesnetzagentur hat bei der Ausübung des ihr durch § 48 VwVfG eingeräumten Auswahlermessens bezüglich der zeitlichen Wirkungen der Rücknahme ihre…

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