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Titel: Vergaberecht 2016 – Ein Überblick und eine Bestandsaufnahme nach den ersten Monaten seit Inkrafttreten
Datum: 01.07.2016
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: EU-Recht, Konzessionsabgaberecht, Vergaberecht, Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer: 16003896 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2016, Seite 197

Vergaberecht 2016 – Ein Überblick und eine Bestandsaufnahme nach den ersten Monaten seit Inkrafttreten

- von Rechtsanwalt Dr. Julian Faasch, Düsseldorf -*

Am 18.04.2016 ist das neue Vergaberecht in Kraft getreten.1 Mit dem neuen Rechtsrahmen geht die Pflicht für öffentliche Auftraggeber und Bieter einher, sich auf ein in weiten Bereichen verändertes Vergaberechtsregime einzustellen und dieses bei Ausschreibungen zu berücksichtigen.

Ziel dieses Beitrags ist es, Licht in das umfangreiche Regelwerk zu bringen und öffentliche Auftraggeber und Bieter mit den neuen Herausforderungen vertraut zu machen. Ferner soll ein Zwischenfazit nach den ersten Monaten seit Inkrafttreten des neuen Vergaberechts gezogen werden.

A. Struktur des Vergaberechts 2016

(…)

I. Vergaberechtsmodernisierungsgesetz

Ziel des überarbeiteten Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen („GWB“) ist es, dem Rechtsanwender ein möglichst übersichtliches und leicht handhabbares Regelwerk zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen, öffentlichen Aufträgen im Sektorenbereich und Konzessionen an die Hand zu geben.2 Um diese Zielsetzung zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber den Ablauf der Vergabeverfahren von der Leistungsbeschreibung über die Eignungsprüfung, die Prüfung von Ausschlussgründen, die Zuschlagserteilung bis hin zu den Bedingungen für die Ausführung des Auftrags erstmals in einem Gesetz geregelt.

Der Vierte Teil des GWB setzt sich aus zwei Kapiteln zusammen. Im ersten Kapitel finden sich nun Regelungen zu den Vergabeverfahren (§§ 97 bis 154 GWB), im zweiten Kapitel solche zum Nachprüfungsverfahren (§§ 155 bis 184 GWB). Der Aufbau des Vierten Teils des GWB wird nachfolgend in der Abbildung 1 dargestellt.

II. Vergaberechtsmodernisierungsverordnung

Das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz wird durch mehrere Vergabeverordnungen ergänzt, die in einer Mantelverordnung, der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung, zusammengefasst worden sind. Die Vergabeverordnungen greifen die allgemeinen Regelungen des Vierten Teils des GWB auf und ergänzen diese in zahlreichen Detailaspekten. Die Vergaberechtsmodernisierungsverordnung umfasst die unter Ziff. 1.-5. dargestellten Vergabeverordnungen.

* Rechtsanwalt Dr. Julian Faasch ist im Bereich Öffentliches Wirtschaftsrecht bei der BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH tätig. Sein Beratungsschwerpunkt richtet sich auf die Beratung öffentlicher Auftraggeber und Unternehmen in komplexen Vergabeverfahren. Zu seinen Mandanten zählen insbesondere Stadtwerke und Verkehrsunternehmen.

1 Nachdem die Reform des Vergaberechts am 07.01.2015 mit dem Beschluss des Bundeskabinetts über die „Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts“ eingeleitet worden ist, wurde am 05.05.2015 der Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien (Richtlinie 2014/24/EU, Richtlinie 2014/25/EU und Richtlinie 2014/23/EU) in das GWB seitens des BMWi vorgelegt. Daraufhin hat das Bundeskabinett am 08.07.2015 den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts verabschiedet, der am 17.12.2015 im Bundestag und am 18.12.2015 im Bundesrat mit wenigen Änderungen angenommen wurde. Das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts wurde am 23.02.2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Vergaberechtsmodernisierungsverordnung wurde am 20.01.2016 vom Bundeskabinett verabschiedet und anschließend dem Bundestag zugeleitet, der dieser Verordnung am 25.02.2016 zugestimmt hat. Die Zustimmung des Bundesrates erfolgte am 18.03.2016.

2 Deutscher Bundestag, Drucksache 18/6281.

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