Titel: Erreichbarkeit eines abfallenden Grundstücks im Einmündungsbereich
Behörde / Gericht:
VGH Bayern
Datum: 28.09.2015
Aktenzeichen: 6 B 14.606
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Kommunales Haushaltsrecht,
Sonstiges Kommunalrecht
Dokumentennummer:
16003904
ebenso Versorgungswirtschaft 7/2016, Seite 220
Erreichbarkeit eines abfallenden Grundstücks im Einmündungsbereich
- VGH Bayern, Beschluss vom 28.09.2015 - 6 B 14.606 -
Leitsatz der Redaktion:
Mit der Erschließung eines Grundstücks wird die jeweilige Anlage baulich, gewerblich oder vergleichbar nutzbar und zugänglich gemacht. Die Bebaubarkeit eines Grundstücks setzt grundsätzlich dessen Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen (Heranfahrenkönnen) voraus‚ sofern nicht ausnahmsweise weniger (fußläufige Erreichbarkeit) oder mehr (Auffahren auf das Grundstück mit Kraftfahrzeugen) verlangt wird.
Die Klägerin wendet sich gegen die Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die…