Endlich Klarheit im Bereich der steuerlichen Querverbünde ? – Neues BMF-Schreiben zur Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art mittels eines BHKW gibt Antworten und lässt Fragen offen
- von Wirtsch.-Ing. Benjamin Hufnagel und RA Marcel Reinke, Nürnberg -*
Kommt Zeit kommt Rat. Dies scheint sich auch das BMF gedacht zu haben. Denn anders lässt sich nur schwer erklären, weshalb es von der Absichtserklärung der Veröffentlichung eines BMF-Schreibens bezüglich der Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) mittels eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) bis hin zur tatsächlichen Veröffentlichung über 2 Jahre gedauert hat. Nach mehreren Diskussionen mit den obersten Finanzbehörden, den kommunalen Spitzenverbänden und letztendlich auch noch unter Einbeziehung einer zusätzlichen Arbeitsgruppe unter der Federführung des Bundesamtes für Steuern hat das BMF am 11.05.2016 das neue BMF-Schreiben1 betreffend die künftigen Kriterien der Zusammenfassung zweier ungleicher BgA mittels eines BHKW veröffentlicht. Im Ergebnis, lässt das neue BMF-Schreiben - trotz anfangs geäußerter Bedenken - weiterhin die Errichtung eines steuerlichen Querverbundes zu.
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II. Bisherige Zusammenfassungskriterien
Bis zur Veröffentlichung des neuen BMF-Schreibens am 11.05.2016 waren für die Zusammenfassung von einem Versorgungs-BgA und einem Bäder-BgA gemäß § 4 Abs. 6 KStG die Verfügung der OFD Frankfurt vom 27.07.19952 und das BMF-Schreiben vom 12.11.20093 maßgeblich. Diesem folgend konnte zwischen einem Versorgungs-BgA und einem Bäder BgA stets dann ein steuerlicher Querverbund errichtet werden, wenn zwischen diesen beiden BgA eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht bestanden hatte (siehe Grafik unten).
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V. Das neue BMF-Schreiben vom 11.05.2016
Seit dem 11.05.2016 sind nun die neuen Kriterien für die Zusammenfassung zweier ungleicher Betriebe gewerblicher Art mittels eines Blockheizkraftwerkes durch die Veröffentlichung des neuen BMF-Schreibens anzuwenden. Die Verbände konnten zu dem zweiten Entwurf ebenso Stellung beziehen, sodass einige weitere Anpassungen vorgenommen wurden. Grundsätzlich ist festzustellen, dass das BMF insbesondere den Wünschen der Gemeinden und den kommunalen Spitzenverbänden Rechnung getragen hat und keine zusätzliche Komplexität in die ohnehin schon oftmals schwer nachvollziehbare Querverbundthematik gebracht hat. Zudem ist nun die Darstellung eines steuerlichen Querverbundes in Konstellationen möglich, die bislang keine Aussicht auf Erfolg vor der Finanzverwaltung hatten.
Beispielsweise kann nun für die Begründung eines steuerlichen Querverbundes auch ein mobiles BHKW herangezogen werden.
* Benjamin Hufnagel ist als Wirtschaftsingenieur bei Rödl & Partner in Nürnberg tätig. In seinen Aufgabenbereich fallen jegliche Fragestellungen rund um Kraftwärmekopplungsanlagen und angrenzenden Themenkreise. Marcel Reinke befasst sich als Rechtsanwalt bei Rödl & Partner schwerpunktmäßig mit handels-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Gründung von Unternehmen, der Veräußerung bzw. dem Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen sowie der Umstrukturierung von Konzernstrukturen.
1 BMF, Schreiben vom 11.05.2016 - IV C 2 - S 2706/08/10004 :004, in diesem Heft VersorgW 2016, 219, DokNr. 16003901.
2 OFD Frankfurt/M., Verfügung vom 27.07.1995 - S 2706 A 16 St II 12, VersorgW 1996, 14.
3 BMF, Schreiben vom 12.11.2009 - IV C 7 - S 2706/08/10004, VersorgW 2010, 9, DokNr. 10000181.