Titel: Angemessene Höhe des Zinssatzes in der Gebührenkalkulation
Behörde / Gericht:
VG Aachen
Datum: 11.12.2015
Aktenzeichen: 7 K 243/15
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Sonstiges Kommunalrecht
Dokumentennummer:
16003903
ebenso Versorgungswirtschaft 7/2016, Seite 220
Angemessene Höhe des Zinssatzes in der Gebührenkalkulation
- VG Aachen, Urteil vom 11.12.2015 - 7 K 243/15 -
Leitsatz der Redaktion:
Ein kalkulatorischer Zinssatz von 6,5% ist für das Jahr 2015 nicht zu beanstanden.
Die Kläger haben am 6.2.2015 Klage gegen den Grundbesitzabgabenbescheid erhoben, da sie der Auffassung sind, dass die Beklagte in der jeweiligen Gebührenkalkulation den kalkulatorischen Zinssatz von 6,5% angesichts des aktuellen Marktzinses zu hoch angesetzt habe. Die Beklagte könne derzeit Darlehen für 1/10 dieses Zinssatzes aufnehmen. Unzulässigerweise wurde für das Umlaufvermögen derselbe Zinssatz angesetzt wie für…