Titel: Verfassungsmäßigkeit der Jahreskurbeitragspflicht von Ehegatten, nicht aber von Lebenspartnerschaften
Behörde / Gericht:
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (in Lüneburg)
Datum: 18.08.2015
Aktenzeichen: 9 LA 307/14
Gesetz: VwGO, GG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
16003865
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2016, Seite 190
Verfassungsmäßigkeit der Jahreskurbeitragspflicht von Ehegatten, nicht aber von Lebenspartnerschaften
- OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.08.2015 - 9 LA 307/14 -
Leitsatz des Gerichts:
Es bedarf der grundsätzlichen Klärung in einem Berufungsverfahren, ob es mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, dass eine Kurbeitragssatzung Ehegatten, nicht aber zugleich auch eingetragenen Lebenspartner zur Zahlung eines Jahreskurbeitrags verpflichtet.
Die Kurbeitragssatzung (KBS) der Beklagten sieht vor: »Eigentümer oder Besitzer von Wohneinheiten und ihre Ehegatten, die ihre Hauptwohnung nicht im Erhebungsgebiet haben, zahlen unabhängig von der…