Titel: Pflicht zur Auskunft über den Betrag einer Mehrerlösabschöpfung
Autor:
RA Michael Brändle
Behörde / Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Datum: 25.02.2016
Aktenzeichen: 13 K 5017/13 (n. rkr.)
Gesetz: iFG, EnWG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Betriebswirtschaft,
Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer:
16003859
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2016, Seite 184
Pflicht zur Auskunft über den Betrag einer Mehrerlösabschöpfung
- VG Köln, Urteil vom 25.02.2016 - 13 K 5017/13 (n. rkr.) -*
Leitsätze der Redaktion:
- § 74 Satz 1 EnWG schließt den Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nicht von vornherein aus.
- Das Transparenzgebot im Strom- und Gasregulierungsrecht überwindet nicht die klare gesetzliche Regelung des § 6 Satz 2 IFG. Der Schutz nach § 6 Satz 2 IFG kann nicht im Wege der Abwägung entfallen.
- Kommt dem Netzbetreiber (hier: Unternehmen in kommunaler Hand) kein Grundrechtsschutz nach Artikel 12 GG zu, kann er schon deshalb keinen Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen…