Titel: Niederschlagswassergebühren neben Schmutzwassergebühren für als Brauchwasser genutztes Regenwasser
Behörde / Gericht:
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (in Saarlouis)
Datum: 30.09.2015
Aktenzeichen: 1 A 398/14
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
16003861
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2016, Seite 187
Niederschlagswassergebühren neben Schmutzwassergebühren für als Brauchwasser genutztes Regenwasser
- OVG Saarland, Urteil vom 30.09.2015 - 1 A 398/14 -
Leitsatz der Redaktion:
Sind für Regenwasser, das in einer Zisterne gesammelt und als häusliches Brauchwasser genutzt wird, Schmutzwassergebühren zu entrichten, darf daneben nicht die volle Niederschlagswassergebühr erhoben werden, falls der Regenwassersammelbehälter so dimensioniert ist, dass nur bei seltenen Starkregenereignissen der Überlauf in die öffentliche Abwasseranlage aktiviert wird.
Der Kläger wendet sich gegen die Erhebung von Niederschlagswassergebühren für als Brauchwasser, etwa zur Gartenbewässerung…