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Titel: Anmerkung: Zu den Grenzen der Weitergabe eigener Bezugskostensteigerungen des Gasversorgers an den Tarifkunden – keine Veranlassung zur erneuten Vorlage an den EuGH
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 06.04.2016
Aktenzeichen: VIII ZR 71/10
Gesetz: AVBGasV, GasGVV, BGB
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Betriebswirtschaft, Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Zivilrecht
Dokumentennummer: 16003857 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2016, Seite 178

Anmerkung: Zu den Grenzen der Weitergabe eigener Bezugskostensteigerungen des Gasversorgers an den Tarifkunden – keine Veranlassung zur erneuten Vorlage an den EuGH

- BGH, Urteil vom 06.04.2016 - VIII ZR 71/10 -*

Leitsätze des Gerichts:

  1. Den Vorschriften des § 4 Abs. 1, 2 AVBGasV und des § 5 Abs. 2 GasGVV a.F. kann ein gesetzliches Preisanpassungsrecht des Gasgrundversorgers für die Zeit ab dem 1. Juli 2004 - dem Ablauf der Umsetzungsfrist der Gas-Richtlinie 2003/55/EG - nicht (mehr) entnommen werden, weil eine solche Auslegung nicht mit den Transparenzanforderungen des Art. 3 Abs. 3 in Verbindung mit Anhang A dieser Richtlinie vereinbar ist; jedoch ergibt sich aus der gebotenen ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 157, 133 BGB) des…
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