Titel: Änderung im Bereich der Unternehmereigenschaft von jPdöR, Anwendung der Übergangsregelung des § 27 Abs. 22 UStG
Behörde / Gericht:
Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 19.04.2016
Aktenzeichen: III C 2 – S 7106/07/10012-06, DOK 2016/0366656
Gesetz: UStG
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
16003860
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2016, Seite 187
Änderung im Bereich der Unternehmereigenschaft von jPdöR, Anwendung der Übergangsregelung des § 27 Abs. 22 UStG
- BMF, Schreiben vom 19.04.2016 - III C 2 - S 7106/07/10012-06, DOK 2016/0366656 -*
Zusammenfassung:
Zum 1.1.2016 wurden mit § 2b UStG die Regelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) neu gefasst. Nach der Übergangsreglung in § 27 Abs. 22 UStG ist § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung auf Umsätze, die im Kalenderjahr 2016 ausgeführt werden, weiterhin anzuwenden. Die Neuregelung des § 2b UStG greift damit grundsätzlich erst bei den ab 1.1.2017 ausgeführten Umsätzen.
Die jPdöR kann dem Finanzamt gegenüber…