Titel: Zahlungsmöglichkeiten i.S.d. § 41 Abs. 2 EnWG
Autor:
RA Michael Brändle
Datum: 01.05.2016
Artikeltyp:
Aufsätze
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
16003832
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2016, Seite 141
Zahlungsmöglichkeiten i.S.d. § 41 Abs. 2 EnWG
- von RA Michael Brändle, Freiburg -*
Nach den § 41 Abs. 2 Satz 1 EnWG sind dem Kunden »vor Vertragsschluss verschiedene Zahlungsmöglichkeiten anzubieten«. Nach den zugrunde liegenden Richtlinien soll der Kunde »über ein breites Spektrum an Zahlungsmodalitäten verfügen können«:
EnWG § 41 Energielieferverträge mit Haushaltskunden
…
(2) 1Dem Haushaltskunden sind vor Vertragsschluss verschiedene Zahlungsmöglichkeiten anzubieten. …
Richtlinie 2009/73/EG Anhang I
(1) … soll … sichergestellt werden, dass die Kunden … d) über ein breites Spektrum an Zahlungsmodalitäten verfügen…