Titel: Umfang der öffentlichen Abwasseranlage
Behörde / Gericht:
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (in Lüneburg)
Datum: 18.08.2015
Aktenzeichen: 9 LA 1/14
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Kommunales Haushaltsrecht
Dokumentennummer:
16003840
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2016, Seite 155
Umfang der öffentlichen Abwasseranlage
- OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.08.2015 - 9 LA 1/14 -
Leitsätze des Gerichts:
- Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage kann auch eine Entwässerungsleitung sein, die ein Gebührenpflichtiger eigenhändig unter einem öffentlichen Weg zur Entwässerung seines Grundstücks verlegt hat.
- Der Wille der Gemeinde, eine Entwässerungseinrichtung zu widmen, kann darin zum Ausdruck kommen, dass sie in ihrer Abwasserbeseitigungssatzung den Umfang der öffentlichen Abwasseranlage bestimmt und damit zu erkennen gibt, dass die davon umfassten Entwässerungseinrichtungen zur öffentlichen…