Titel: Steuerrechtlicher Querverbund – Abhängigkeit einer Zusammenfassung von BgA von zuvor getroffenen gesellschaftsrechtlichen Zuordnungen
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Nürnberg
Datum: 16.06.2015
Aktenzeichen: 1 K 1305/13
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer:
16003838
ebenso Versorgungswirtschaft5/2016, Seite 152
Steuerrechtlicher Querverbund – Abhängigkeit einer Zusammenfassung von BgA von zuvor getroffenen gesellschaftsrechtlichen Zuordnungen
- FG Nürnberg, Urteil vom 16.06.2015 - 1 K 1305/13 -*
Revision ist eingelegt; BFH, Az. I R 83/15
Leitsatz der Redaktion:
Mit der Zuordnungsentscheidung in Form einer gemeinsamen Gewinnermittlung innerhalb einer Kommanditgesellschaft hat die jPdöR dort den BgA Freibad bereits mit den Versorgungs- und Verkehrsbetrieben zusammengefasst. Der unmittelbar von der jPdöR betriebene BgA Hallenbad kann mit dem BgA »Beteiligung an der KG« keinen (weiteren) steuerlichen Querverbund begründen.
Zusammenfassung:
Die Körperschaft des öffentlichen Rechts A. betrieb im Streitjahr 2008 als…