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Titel: HGB-Rechnungszins für die Bewertung von Pensionsrückstellungen geändert
Autor: RA Eduard Hartmann
Datum: 01.05.2016
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Bilanzsteuerrecht, Handelsrecht, Jahresabschluss, Rechnungswesen
Dokumentennummer: 16003836 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2016, Seite 150

HGB-Rechnungszins für die Bewertung von Pensionsrückstellungen geändert

Handelsrechtlich müssen Unternehmen für künftig wahrscheinlich eintretende Verbindlichkeiten gemäß § 249 HGB eine Rückstellung bilden. Hierzu gehören auch die Rückstellungen für Verpflichtungen aus einer zugesagten Altersversorgung in Form einer Direktzusage - die Pensionsrückstellung.

Diese Rückstellung ist gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag zu bewerten, wobei aufgrund der regelmäßig erst viel später fällig werdenden Verpflichtungen eine Abzinsung vorzunehmen ist.

Für die Ermittlung des…

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