Titel: HGB-Rechnungszins für die Bewertung von Pensionsrückstellungen geändert
Autor:
RA Eduard Hartmann
Datum: 01.05.2016
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Bilanzsteuerrecht,
Handelsrecht,
Jahresabschluss,
Rechnungswesen
Dokumentennummer:
16003836
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2016, Seite 150
HGB-Rechnungszins für die Bewertung von Pensionsrückstellungen geändert
Handelsrechtlich müssen Unternehmen für künftig wahrscheinlich eintretende Verbindlichkeiten gemäß § 249 HGB eine Rückstellung bilden. Hierzu gehören auch die Rückstellungen für Verpflichtungen aus einer zugesagten Altersversorgung in Form einer Direktzusage - die Pensionsrückstellung.
Diese Rückstellung ist gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag zu bewerten, wobei aufgrund der regelmäßig erst viel später fällig werdenden Verpflichtungen eine Abzinsung vorzunehmen ist.
Für die Ermittlung des…