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Titel: Führung eines Arbeitszeitkontos und Abgeltung eines Arbeitszeitguthabens bei Vertrauensarbeitszeit
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 23.09.2015
Aktenzeichen: 5 AZR 767/13
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 16003845 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2016, Seite 158

Führung eines Arbeitszeitkontos und Abgeltung eines Arbeitszeitguthabens bei Vertrauensarbeitszeit

- BAG, Urteil vom 23.09.2015 - 5 AZR 767/13 -

Die Parteien stritten über die Auszahlung eines Arbeitszeitguthabens. Die als Assistentin der Geschäftsführung angestellte Bürofachkraft war ab April 2007 beschäftigt und schied im Jahr 2012 aus dem Arbeitsverhältnis aus. Nach dem Ausscheiden machte sie die Bezahlung von Überstunden gerichtlich geltend. Dabei berief sie sich auf 414 Stunden, die sich aus einer Zeitaufstellung ergaben, die der Arbeitgeber nach ihren Angaben erstellt hatte, und auf 643 Stunden, die sie selbst, ab dem Zeitraum, der in der Zeitaufstellung des…

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