Titel: Fortgesetzter Energiebezug nach Insolvenzeröffnung
Autor:
RA Michael Brändle
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 25.02.2016
Aktenzeichen: IX ZR 146/15
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
EU-Recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Insolvenzrecht
Dokumentennummer:
16003834
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2016, Seite 146
Fortgesetzter Energiebezug nach Insolvenzeröffnung
- BGH, Urteil vom 25.02.2016 - IX ZR 146/15 -*
Leitsätze des Gerichts:
- Lehnt der Insolvenzverwalter die Erfüllung eines beidseits zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung noch nicht (vollständig) erfüllten gegenseitigen Vertrages ab, obwohl der andere Teil nach Insolvenzeröffnung noch weitere Leistungen erbracht hat, entstehen hierdurch keine Neuverbindlichkeiten des Schuldners.
- Nach dem maßgeblichen objektiven Empfängerhorizont richtet sich eine in der Bereitstellung von Versorgungsleistungen (Strom, Gas) liegende Realofferte eines Versorgungsunternehmens hinsichtlich eines…