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Titel: Absehbarkeit der endgültigen Herstellung innerhalb von vier Jahren
Behörde / Gericht: VGH Bayern
Datum: 02.07.2015
Aktenzeichen: 6 B 13.1386
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Kommunales Haushaltsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 16003843 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2016, Seite 157

Absehbarkeit der endgültigen Herstellung innerhalb von vier Jahren

- VGH Bayern, Urteil vom 02.07.2015 - 6 B 13.1386 -

Leitsatz der Redaktion:

Sieht die gemeindliche Erschließungsbeitragssatzung als Merkmal der endgültigen Herstellung auch den Grunderwerb vor, können Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag nur verlangt werden, wenn innerhalb von vier Jahren mit dem vollständigen Abschluss des Erwerbs des Eigentums oder einer Dienstbarkeit nach § 873 Abs. 1 BGB am Grundstück zu erwarten ist.

Die Klägerin wendet sich auf dem Klageweg gegen die Heranziehung zu einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für die…

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