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Titel: Wechselrichter sind für die Stromerzeugung notwendige Neben- und Hilfsanlagen
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 06.10.2015
Aktenzeichen: VII R 25/14
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EEG, Stromsteuer
Dokumentennummer: 16003803 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2016, Seite 119

Wechselrichter sind für die Stromerzeugung notwendige Neben- und Hilfsanlagen

- BFH, Urteil vom 06.10.2015 - VII R 25/14 -

Leitsatz des Gerichts:

Wechselrichter, mit denen aus solarer Strahlungsenergie erzeugter Gleichstrom in marktfähigen Wechselstrom umgewandelt wird, sind für die Stromerzeugung erforderliche Neben- und Hilfsanlagen i.S. des § 12 Abs. 1 Nr. 1 StromStV. Infolgedessen ist der zur Kühlung oder zur Beheizung solcher Wechselrichter eingesetzte Strom nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG von der Steuer befreit.

Sachverhalt:

[1] I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt einen Solarpark zur Stromerzeugung aus solarer…

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