Titel: Verbindliche Feststellung der Steuerpflicht durch den Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes
Behörde / Gericht:
VG Neustadt a.d. Weinstraße
Datum: 17.06.2015
Aktenzeichen: 1 K 1043/14.NW
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Abgabenordnung,
Sonstiges Steuerrecht
Dokumentennummer:
16003811
ebenso Versorgungswirtschaft 4/2016, Seite 126
Verbindliche Feststellung der Steuerpflicht durch den Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes
- VG Neustadt a.d. Weinstraße, Urteil vom 17.06.2015 - 1 K 1043/14.NW -
Leitsatz der Redaktion:
Einwände gegen die Zurechnung eines Grundstücks zum Steuerschuldner bzw. die Entscheidung über die persönliche und sachliche Grundsteuerpflicht können gemäß §§ 171 Abs. 10, 351 AO nur durch Anfechtung des Bescheids des Finanzamtes geltend gemacht werden, mit dem der Einheitswert und der Steuermessbetrag festgesetzt wird.
Sofern die Anfechtung unterblieben ist oder erfolglos blieb, können die Einwände einem auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen ergangenen…