Titel: Merkmale der Erneuerung und Verbesserung bei Fahrbahnen, Gehwegen und Parkstreifen
Behörde / Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Datum: 03.06.2015
Aktenzeichen: 13 K 5269/13
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Kommunales Haushaltsrecht,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
16003809
ebenso Versorgungswirtschaft 4/2016, Seite 125
Merkmale der Erneuerung und Verbesserung bei Fahrbahnen, Gehwegen und Parkstreifen
- VG Gelsenkirchen, Urteil vom 03.06.2015 - 13 K 5269/13 -
Leitsätze der Redaktion:
Die Beitragsfähigkeit der nachmaligen Herstellung einer Verkehrsanlage setzt voraus, dass sie erneuerungsbedürftig und die übliche Nutzungszeit abgelaufen ist. Mehr als 50 Jahren nach dem letzten Ausbau der Fahrbahn gilt sie jedenfalls als verschlissen.
Die erstmalige Anlage von Längsparkstreifen neben einer Straße stellt durch die Trennung des fließenden vom ruhenden Verkehr eine Verbesserung dar, ungeachtet dessen, dass sich die Zahl der Parkplätze ggf. verringert.
Die Kläger wenden sich…