Titel: Keine Doppelveranlagung durch die Heranziehung eines Verpächters der Hotelimmobilie und des Betreibers des Hotels
Behörde / Gericht:
VG Lüneburg
Datum: 29.06.2015
Aktenzeichen: 2 A 114/15
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
16003810
ebenso Versorgungswirtschaft 4/2016, Seite 126
Keine Doppelveranlagung durch die Heranziehung eines Verpächters der Hotelimmobilie und des Betreibers des Hotels
- VG Lüneburg, Urteil vom 29.06.2015 - 2 A 114/15 -
Leitsatz der Redaktion:
Die gleichzeitige Heranziehung des Verpächters einer Hotelimmobilie und des Pächters als Betreiber des Hotels zu Fremdenverkehrsbeiträgen auf Grundlage der jeweils aus der Hotelanlage im weitesten Sinne erwirtschafteten Umsätze führt nicht zu einer unzulässigen Doppel-Veranlagung.
Mit der Klage wendet sich der Eigentümer einer Hotelimmobilie gegen seine Heranziehung zum Fremdenverkehrsbeitrag für das Jahr 2014 i.H.v. 3.027,38 € (Bescheid am 5.6.2015).
Die Fremdenverkehrsbeitragssatzung regelt die…