Titel: Zur Neufestlegung der Erlösobergrenzen nach teilweisen Übergang eines Energieversorgungsnetzes auf einen anderen Netzbetreiber
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 06.10.2015
Aktenzeichen: EnVR 18/14 – Stadtwerke Schwerte GmbH
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
16003781
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2016, Seite 85
Zur Neufestlegung der Erlösobergrenzen nach teilweisen Übergang eines Energieversorgungsnetzes auf einen anderen Netzbetreiber
- BGH, Urteil vom 06.10.2015 - EnVR 18/14 - Stadtwerke Schwerte GmbH -*
Leitsätze des Gerichts:
- Bei einem teilweisen Übergang eines Energieversorgungsnetzes auf einen anderen Netzbetreiber sind auf Antrag eines der beteiligten Netzbetreiber gemäß § 26 Abs. 2 ARegV die Erlösobergrenzen durch die zuständige Regulierungsbehörde in eigener Verantwortung neu festzulegen.
- Für die Neufestlegung der Erlösobergrenzen ist in entsprechender Anwendung des § 54 Abs. 2 Satz 5 EnWG die Regulierungsbehörde zuständig, die für die Bestimmung der aufzuteilenden Erlösobergrenze zuständig…