Titel: Weitgehendes Ermessen der Gemeinde bei der Zusammenfassung von Personengruppen
Behörde / Gericht:
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (in Lüneburg)
Datum: 27.05.2015
Aktenzeichen: 9 LA 268/13
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Kommunales Haushaltsrecht,
Sonstiges Kommunalrecht
Dokumentennummer:
16003789
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2016, Seite 94
Weitgehendes Ermessen der Gemeinde bei der Zusammenfassung von Personengruppen
- OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.05.2015 - 9 LA 268/13 -
Leitsätze der Redaktion:
- Für Zwecke der Heranziehung zu Fremdenverkehrsbeiträgen erscheint die Ermittlung eines zunächst einheitlichen Vorteilssatzes für den Bereich »Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsberatung« nicht willkürlich. Eine weitere Differenzierung innerhalb dieser Beitragsgruppe ist erst dann notwendig, falls der Grundsatz der Typengerechtigkeit verletzt wird.
- Der durch den Fremdenverkehrsbeitrag zu entgeltende Vorteil besteht in der Gewinnchance oder in der erhöhten Verdienstmöglichkeit, die sich aus dem…