Titel: Vorteilslage bei Bau- oder Nutzungsbeschränkungen
Behörde / Gericht:
VG Cottbus
Datum: 22.06.2015
Aktenzeichen: 6 K 853/14
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Kommunales Haushaltsrecht,
Wasserrecht
Dokumentennummer:
16003785
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2016, Seite 91
Vorteilslage bei Bau- oder Nutzungsbeschränkungen
- VG Cottbus, Urteil vom 22.06.2015 - 6 K 853/14 -
Leitsatz der Redaktion:
Bemessen sich die Anschlussbeiträge nach dem kombinierten Grundstücksflächen- und Vollgeschossmaßstab, bedarf es keiner Satzungsregelung, wonach bei öffentlich-rechtlichen Bau- bzw. Nutzungsbeschränkungen (Dienstbarkeiten), die zwar die Bebauung bzw. Nutzung in Teilbereichen, nicht aber die Nutzung des Grundstücks insgesamt in Frage stellen, nur ein Teilbereich des Grundstücks bevorteilt ist.
Mit Bescheid vom 27.12.2011 zog der Beklagte den Kläger für die Möglichkeit des Anschlusses seines…