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Titel: Passiver Rechnungsabgrenzungsposten bei öffentlichen Zuschüssen für das Leasing eines Wirtschaftsguts
Behörde / Gericht: Finanzgericht Münster
Datum: 15.12.2015
Aktenzeichen: 10 K 516/14 K, G
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Bilanzsteuerrecht, Einkommensteuer/SolZ, Jahresabschluss, Rechnungswesen, Zivilrecht
Dokumentennummer: 16003782 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2016, Seite 87

Passiver Rechnungsabgrenzungsposten bei öffentlichen Zuschüssen für das Leasing eines Wirtschaftsguts

- FG Münster, Urteil vom 15.12.2015 - 10 K 516/14 K, G -

Revision ist zugelassen.

Leitsatz der Redaktion:

Ist nach dem Zuwendungsbescheid sowohl eine Anschaffung bzw. Herstellung eines Wirtschaftsguts als auch ein Gebrauchsüberlassungsverhältnis (Leasing), bei dem der Leasinggeber wirtschaftlicher Eigentümer bleibt, förderfähig und sieht der Bescheid eine Zweckbindung dahingehend vor, dass das Wirtschaftsgut über einen bestimmten Zeitraum im Betrieb des Unternehmers verbleiben muss, ist der öffentliche Zuschuss als Rechnungsabgrenzungsposten zu passivieren und über diesen…

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