Titel: Nach § 8 Abs. 7 KStG begünstigte Dauerverluste bei der Verpachtung eines dauerdefizitären Betriebs
Behörde / Gericht:
Niedersächsisches Finanzgericht (in Hannover)
Datum: 23.06.2015
Aktenzeichen: 6 K 253/14
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Körperschaftssteuer/SolZ,
Recht der kommunalen Betriebe,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
16003783
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2016, Seite 88
Nach § 8 Abs. 7 KStG begünstigte Dauerverluste bei der Verpachtung eines dauerdefizitären Betriebs
- Niedersächsisches FG, Urteil vom 23.06.2015 - 6 K 253/14 -*
Revision eingelegt; BFH, Az. I R 56/15
Leitsatz der Redaktion:
Die Vergünstigung des § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG setzt nicht voraus, dass die Kapitalgesellschaft den dauerdefizitären Betrieb selbst betreibt. Es ist ausreichend, wenn ein derartiger Betrieb (hier: das Freibad) lediglich verpachtet wird. Der Entgeltlichkeit einer Pacht steht nicht entgegen, dass der Verpächter einen den Pachtzins übersteigenden Zuschuss an den Pächter zahlt.
Zusammenfassung:
Gegenstand der Klage vor dem Niedersächsischen FG ist die…