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Titel: Keine Bevorteilung durch den Ausbau der Straße, in die die nächstgelegene Straße einmündet
Behörde / Gericht: Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (in Schleswig)
Datum: 07.05.2015
Aktenzeichen: 4 LB 17/14
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Kommunales Haushaltsrecht, Sonstiges Kommunalrecht, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 16003787 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2016, Seite 92

Keine Bevorteilung durch den Ausbau der Straße, in die die nächstgelegene Straße einmündet

- OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.05.2015 - 4 LB 17/14 -

Leitsatz der Redaktion:

Ein Grundstück ist von einer Ausbaumaßnahme nur bevorteilt, wenn es sich - aus Sicht des Grundstücks - um die nächstgelegene selbständige Straße, nicht jedoch um den Ausbau der Straße, in die die nächstgelegene einmündet, handelt.

Die Beklagte beschloss im Jahre 2004 den Bebauungsplan Nr. 43, wonach die ehemalige K-straße von der Zufahrt zum Fähranleger im Norden in südöstlicher Richtung zur Promenade führt, die parallel zum Kanal und auf einem Teil des im Eigentum der Klägerin…

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