Titel: Keine Bevorteilung durch den Ausbau der Straße, in die die nächstgelegene Straße einmündet
Behörde / Gericht:
Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (in Schleswig)
Datum: 07.05.2015
Aktenzeichen: 4 LB 17/14
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Kommunales Haushaltsrecht,
Sonstiges Kommunalrecht,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
16003787
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2016, Seite 92
Keine Bevorteilung durch den Ausbau der Straße, in die die nächstgelegene Straße einmündet
- OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.05.2015 - 4 LB 17/14 -
Leitsatz der Redaktion:
Ein Grundstück ist von einer Ausbaumaßnahme nur bevorteilt, wenn es sich - aus Sicht des Grundstücks - um die nächstgelegene selbständige Straße, nicht jedoch um den Ausbau der Straße, in die die nächstgelegene einmündet, handelt.
Die Beklagte beschloss im Jahre 2004 den Bebauungsplan Nr. 43, wonach die ehemalige K-straße von der Zufahrt zum Fähranleger im Norden in südöstlicher Richtung zur Promenade führt, die parallel zum Kanal und auf einem Teil des im Eigentum der Klägerin…