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Titel: Festlegung von Abrechnungseinheiten; Zuschläge für Vollgeschosse als Beitragsmaßstab
Behörde / Gericht: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (in Koblenz)
Datum: 19.05.2015
Aktenzeichen: 6 A 11005/14.OVG
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Kommunales Haushaltsrecht, Sonstiges Kommunalrecht
Dokumentennummer: 16003788 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2016, Seite 93

Festlegung von Abrechnungseinheiten; Zuschläge für Vollgeschosse als Beitragsmaßstab

- OVG Koblenz, Urteil vom 19.05.2015 - 6 A 11005/14.OVG -

Leitsätze der Redaktion:

  1. Der Gemeinde steht bei Festlegung abgrenzbarer Gebietsteile (§ 10a Abs. 1 Satz 4 KAG RP) ein weitgehendes Gestaltungsermessen zu. Die in der Abrechnungseinheit liegenden Grundstücke müssen einen konkret zurechenbaren Vorteil von dem Ausbau und der Erhaltung einer Verkehrsanlage haben. Insofern dürfen Gebiete mit strukturell gravierend unterschiedlichem Straßenausbauaufwand bei der Bildung einer Abrechnungseinheit grundsätzlich nicht zusammengeschlossen werden. Liegen zwischen den…
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