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Titel: Umwidmung einer Netzleitung zur Direktleitung
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 30.04.2015
Aktenzeichen: VI-5 Kart 9/14 (V)
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Zivilrecht
Dokumentennummer: 16003755 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2016, Seite 50

Umwidmung einer Netzleitung zur Direktleitung

- OLG Düsseldorf, Beschluss v. 30.04.2015 - VI-5 Kart 9/14 (V) -*

Leitsatz des Gerichts:

Soll eine als Netzbestandteil errichtete Leitung nachträglich zur Direktleitung umgewidmet werden, bedarf es hierfür einer schuldrechtlichen Ausschließlichkeitsvereinbarung zwischen dem Netzbetreiber und dem Nutzer dieser Leitung, durch welche der Netzbetreiber die bislang zu seinem Versorgungsnetz gehörende und in seinem Eigentum stehende Leitung für Dritte und damit auch für Behörden erkennbar dauerhaft »aus dem Netzverbund entlässt«.

Anmerkung:

1. Die zum Verfahren beigeladene…

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