Titel: Kosten für eine fiktive Stützmauer
Behörde / Gericht:
VG Stuttgart
Datum: 19.06.2015
Aktenzeichen: 2 K 1880/12
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
16003761
ebenso Versorgungswirtschaft 2/2016, Seite 61
Kosten für eine fiktive Stützmauer
- VG Stuttgart, Urteil vom 19.06.2015 - 2 K 1880/12 -
Leitsatz der Redaktion:
Den Gemeinden steht hinsichtlich der Erforderlichkeit, Art und Umfang einer Erschließungsanlage ein weiter (Beurteilungs-) Spielraum zu.
Die Kosten für eine fiktive Stützmauer dürfen auf die Anlieger umgelegt werden, soweit die Anlage der Erschließung des näheren Gebietes dient. Wird das Bauwerk anderweitig (z.B. als Lagerräume, Parkplatz, Treppen oder Müllschuppen) genutzt, sind die hierauf entfallenden Kosten nicht umzulegen.
Der Kläger ist Eigentümer des Grundstücks H.-straße 45 und bezweifelt…