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Titel: Kein Hinweis auf § 315 Abs. 3 BGB in Preisanpassungsklausel
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 25.11.2015
Aktenzeichen: VIII ZR 360/14
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Zivilrecht
Dokumentennummer: 16003754 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2016, Seite 48

Kein Hinweis auf § 315 Abs. 3 BGB in Preisanpassungsklausel

- BGH, Urteil vom 25.11.2015 - VIII ZR 360/14 -*

Leitsatz des Gerichts:

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Energieversorgungsunternehmen in Stromversorgungsverträgen mit Endverbrauchern (Sonderkunden) verwendet, hält die Klausel

»Der Lieferant wird die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise darüber hinaus nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z.B. die Kosten für die Beschaffung von Energie…

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