Titel: Entstehen von Säumniszuschlägen trotz Aufhebung der Beitragsbescheide im Widerspruchsverfahren
Behörde / Gericht:
VG Bayreuth
Datum: 29.04.2015
Aktenzeichen: B 4 K 13.577
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Abgabenordnung,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
16003763
ebenso Versorgungswirtschaft 2/2016, Seite 62
Entstehen von Säumniszuschlägen trotz Aufhebung der Beitragsbescheide im Widerspruchsverfahren
- VG Bayreuth, Urteil vom 29.04.2015 - B 4 K 13.577 -
Leitsatz der Redaktion:
Die Aufhebung der Festsetzung von Beiträgen im Widerspruchs verfahren ändert nichts an der Erhebung von Säumniszuschlägen (Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 b) dd) BayKAG i.V.m. § 240 Abs. 1 Satz 4 AO). Zahlt der Veranlagte nicht und betreibt er kein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, entstehen kraft Gesetzes - ohne dass eine Festsetzung erforderlich ist - Säumniszuschläge.
Die Klägerin entrichtete die durch vier Bescheide festgesetzten fälligen Erschließungsbeiträge trotz Mahnung nicht; sie erhob…