Titel: Auswahl des Grundstückseigentümers und nicht des Pächters als Gebührenschuldner
Behörde / Gericht:
VG Cottbus
Datum: 10.06.2015
Aktenzeichen: 6 K 1391/14
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
16003759
ebenso Versorgungswirtschaft 2/2016, Seite 59
Auswahl des Grundstückseigentümers und nicht des Pächters als Gebührenschuldner
- VG Cottbus, Urteil vom 10.06.2015 - 6 K 1391/14 -
Leitsatz der Redaktion:
Dem Einrichtungsträger steht bei grundstückbezogenen Benutzungsgebühren wie den Abwasser- bzw. Fäkaliengebühren ein satzungsmäßiges Auswahlermessen zu, entweder den Grundstückseigentümer oder den Mieter bzw. Pächter zum Gebührenschuldner zu bestimmen. Beachtliche Gründe der Verwaltungsvereinfachung sprechen für eine Gebührenpflicht des Grundstückseigentümers.
Mit Bescheid vom 30.1.2014 erhob der Beklagte für das Erhebungsjahr 2013 gegenüber Frau Q Gebühren für die Fäkalienentsorgung. Mit…