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Titel: Zuordnung eines Liefervertrags zur Entnahmestelle bei der Verwechslung von Zählern
Behörde / Gericht: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (in Schleswig)
Datum: 14.03.2016
Aktenzeichen: 14 U 52/15
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Zivilrecht
Dokumentennummer: 16004045 ebenso Versorgungswirtschaft 12/2016, Seite 360

Zuordnung eines Liefervertrags zur Entnahmestelle bei der Verwechslung von Zählern

- OLG Schleswig, Urteil vom 14.03.2016 - 14 U 52/15 -*

Leitsätze des Gerichts:

  1. Die Zuordnung einer Stromlieferung zu einem Lieferungsvertrag erfolgt auf Grund wertender, normativer Kriterien. Die Zählernummer kann aus technischen und organisatorischen Gründen auch der Identifikation eines Stromanschlusses und damit eines Stromliefervertrages dienen.
  2. Ein konkludenter Stromlieferungsvertrag in Form einer sogenannten Realofferte ist ausgeschlossen, wenn zwischen Versorgungsunternehmen und einem Dritten schon eine Energieliefervereinbarung besteht.
  3. Der Stromzähler dient nicht…
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