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Titel: Entschädigung für nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladenen schwerbehinderten Bewerber
Autor: Katharina Kanne
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 11.08.2016
Aktenzeichen: 8 AZR 375/15
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 16004052 ebenso Versorgungswirtschaft 12/2016, Seite 370

Entschädigung für nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladenen schwerbehinderten Bewerber

- BAG, Urteil vom 11.08.2016 - 8 AZR 375/15 -

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass eine unterbliebene Einladung des schwerbehinderten Bewerbers vom öffentlichen Arbeitgeber zu einem Vorstellungsgespräch die Vermutung einer Benachteiligung wegen der Behinderung im Rahmen des Auswahlverfahrens begründet. Eine Einladung darf nach § 82 Satz 3 SGB IX nur ausnahmsweise unterbleiben, wenn dem schwerbehinderten Bewerber offensichtlich die fachliche Eignung fehlt.

Die beklagte Stadt schrieb die Stelle eines/einer technischen Angestellten für die Leitung des…

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