Titel: Beginn der Festsetzungsverjährung im Hinblick auf den Vertrauensschutz
Behörde / Gericht:
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg [in Berlin) (für Berlin und Brandenburg]
Datum: 11.02.2016
Aktenzeichen: OVG 9 B 1.16
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Abwasserrecht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
16004050
ebenso Versorgungswirtschaft 12/2016, Seite 368
Beginn der Festsetzungsverjährung im Hinblick auf den Vertrauensschutz
- OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.02.2016 - OVG 9 B 1.16 -
Leitsätze der Redaktion:
- § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG Bbg a.F. ist dahingehend auszulegen, dass eine formell oder materiell rechtswidrige und damit nichtige Beitragssatzung zwar nicht ausreicht, um die sachliche Beitragspflicht entstehen zu lassen, ihr Erlass aber gleichwohl für den Zeitpunkt bedeutsam ist, zu dem die sachliche Beitragspflicht überhaupt noch durch eine nachfolgende wirksame Satzung zur Entstehung gebracht werden kann.
- Die Frage, in welchen Fällen § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG Bbg n.F. aus…