Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Kommunale Stromtankstellen (Ladepunkte) im Ertrag- und Umsatzsteuerrecht
Datum: 01.11.2016
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ, EU-Recht, Körperschaftssteuer/SolZ, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 16004013 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2016, Seite 330

Kommunale Stromtankstellen (Ladepunkte) im Ertrag- und Umsatzsteuerrecht

- von Dipl.-Bw. (FH) / Dipl.-Vw. / Dipl.-Hdl. Martin Kronawitter, Untergriesbach -

Die Elektromobilität stellt einen wichtigen Baustein dar, durch eine deutliche Senkung der CO2-Emissionen im Verkehr die ehrgeizigen Klimaschutz- und Energieziele Deutschlands und der EU zu erreichen. Der Markthochlauf von Elektromobilen erfordert einen stetigen Aufbau von öffentlich zugänglichen Ladepunkten. Kommunen können hierbei eine Vorreiterrolle einnehmen und ihren Bürgern und Gästen Stromtankstellen zur Verfügung stellen. Welche steuerlichen Aspekte beachtet werden sollen, gilt es nachfolgend aufzuzeigen.

2. Kommunale Stromtankstellen (Ladepunkte) im Ertragssteuerrecht

(…)

2.1.1 Unentgeltliche Stromabgabe durch die Kommune

Entschließt sich die Kommune, im Sinne des Klimaschutzes auf diese (niedrigen) Einnahmen zu verzichten, und bietet sie stattdessen ihren Bürgern und Gästen ein kostenloses Laden von Elektromobilen an, unterliegt sie insofern nicht der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Betriebe gewerblicher Art (BgA) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG sind - vorbehaltlich der Hoheitsbetriebe - alle Einrichtungen, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit außerhalb der Land- und Forstwirtschaft dienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich herausheben und dabei Einnahmen erzielen. (…)

2.1.3 Unentgeltliche Stromabgabe an Arbeitnehmer

Ermöglicht die Gemeinde (oder ein kommunales Unternehmen) ihren Arbeitnehmern das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs in der öffentlichen Verwaltung (Rathaus o.ä.) oder im Betrieb, bleiben nach § 3 Nr. 46 EStG i.d.F. des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr1 die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen von der Einkommensteuer des Beschäftigten befreit. (…)

2.2.2 Entgeltliche Stromabgabe durch einen Stromversorgungsbetrieb

Betreibt der kommunale Stromversorgungsbetrieb die Stromtankstelle, an der Fahrzeugnutzer ihr Elektromobil gegen Entgelt laden können, sind sowohl die Erlöse als auch die Aufwendungen ohne Einschränkung in der steuerlichen Gewinnermittlung anzusetzen. (…)

3. Kommunale Stromtankstellen (Ladepunkte) im Umsatzsteuerrecht

(…)

3.1.1 Unentgeltliche Stromabgabe an Dritte

Der Umsatzsteuer unterliegen die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG). Bereits § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG setzt für die Unternehmereigenschaft eine Tätigkeit »zur Erzielung von Einnahmen« voraus. Ob mit der Tätigkeit auch Gewinne erzielt werden, ist im Umsatzsteuerrecht unbeachtlich, sodass ebenso fortdauernd nicht erfolgreiche (dauerdefizitäre) Unternehmen dem § 2 UStG zuzurechnen sind. (…)

1 Vgl. hierzu BT-Drucks. 18/8828 v. 20.06.2016.

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