Titel: Einschränkung bei der Bildung „großer“ Abrechnungseinheiten
Behörde / Gericht:
VG Neustadt a.d. Weinstraße
Datum: 04.11.2015
Aktenzeichen: 1 K 443/15.NW
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Kommunales Haushaltsrecht
Dokumentennummer:
16004023
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2016, Seite 347
Einschränkung bei der Bildung „großer“ Abrechnungseinheiten
- VG Neustadt a.d. Weinstraße, Urteil vom 04.11.2015 - 1 K 443/15.NW -
Leitsatz der Redaktion:
Durch die neuere Rechtsprechung wird die Möglichkeit zur Bildung »großer« Einheiten sehr stark eingeschränkt. Außenbereichsflächen von nicht unbedeutendem Umfang, jedenfalls mehrere hundert Meter breite Außenbereichsflächen, entfalten im beitragsrechtlichen Sinn eine trennende Wirkung und lassen keine wirksame Einheitsbildung mehr zu.
Die Beklagte hat für ihr Stadtgebiet mehrere Abrechnungseinheiten gebildet und erhebt dort wiederkehrende Ausbaubeiträge nach dem B-Modell, neben…