Titel: Ausdrückliche Festlegung des Beitragsmaßstabes; individuelle Begründung des Gemeindeanteils
Behörde / Gericht:
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (in Lüneburg)
Datum: 01.02.2016
Aktenzeichen: 9 KN 277/14
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Kommunales Haushaltsrecht
Dokumentennummer:
16004026
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2016, Seite 349
Ausdrückliche Festlegung des Beitragsmaßstabes; individuelle Begründung des Gemeindeanteils
- OVG Lüneburg, Urteil vom 01.02.2016 - 9 KN 277/14 -
Leitsätze der Redaktion:
- Eine Beitragskalkulation hat nicht nur den fremdenverkehrsbedingten Aufwand, sondern auch den konkreten Beitragssatz zu benennen.
- Der von der Allgemeinheit über Steuern zu tragende Anteil am beitragsfähigen Aufwand (Eigenanteil der Gemeinde) ist durch den Ortsgesetzgeber nach den örtlichen Verhältnissen herzuleiten. Eine Bezugnahme auf pauschale Prozentsätze genügt nicht den Anforderungen.
- Ob § 9 Abs. 1 Satz 2 NKAG dahingehend auszulegen ist, dass die tatsächlichen Kosten der Aufgabenwahrnehmung…