Titel: Angaben zu Maßstabseinheiten als notwendiger Bestandteil einer Gebührenkalkulation
Behörde / Gericht:
VG Cottbus
Datum: 07.01.2016
Aktenzeichen: 6 L 345/14
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Abwasserrecht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Kommunales Haushaltsrecht
Dokumentennummer:
16004022
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2016, Seite 346
Angaben zu Maßstabseinheiten als notwendiger Bestandteil einer Gebührenkalkulation
- VG Cottbus, Beschluss vom 07.01.2016 - 6 L 345/14 -
Leitsatz des Gerichts:
Fehlen in einer Gebührenkalkulation Maßstabseinheiten, lässt sich nicht feststellen, ob der satzungsmäßig festgesetzte Gebührensatz den Anforderungen des Kostenüberschreitungsverbots genügt.
Nach summarischer Prüfung durch das VG Cottbus entbehrt der angefochtene Abwassergebührenbescheid für das Kalenderjahr 2010 einer wirksamen satzungsrechtlichen Grundlage. Es lässt sich nicht feststellen, ob der Gebührensatz den Anforderungen des Kostenüberschreitungsverbots aus § 6 Abs. 1 Satz 3 KAG genügt.…