Titel: Verantwortlichkeit des Einrichtungsträgers
Behörde / Gericht:
Verwaltungsgericht Potsdam
Datum: 13.11.2015
Aktenzeichen: VG 8 K 2294/12
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Abwasserrecht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
16003985
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2016, Seite 316
Verantwortlichkeit des Einrichtungsträgers
- VG Potsdam, Urteil vom 13.11.2015 - VG 8 K 2294/12 -
Leitsatz der Redaktion:
Ein Anspruch auf Kostenersatz scheidet grundsätzlich nur aus, wenn der Entsorgungsträger für die Ursache der Maßnahme verantwortlich ist. Die Verantwortlichkeit des Trägers hat der Eigentümer nachzuweisen. Typische Verschleißerscheinungen eines Grundstücksanschlusses sind nicht dem Verantwortungsbereich des Einrichtungsträgers zuzurechnen.
Der Kläger wendet sich gegen die Heranziehung zum Ersatz von Grundstücksanschlusskosten. Der Beklagte zog ihn mit Bescheid vom 10.8.2012 zum Ersatz der…