Titel: Nichtigkeit der Gebührensatzung bei bewusst eingeplanter Überdeckung
Behörde / Gericht:
VG Cottbus
Datum: 15.12.2015
Aktenzeichen: 6 L 339/14
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer:
16003984
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2016, Seite 316
Nichtigkeit der Gebührensatzung bei bewusst eingeplanter Überdeckung
- VG Cottbus, Beschluss vom 15.12.2015 - 6 L 339/14 -
Leitsatz der Redaktion:
Bewusst eingeplante (gewollte) Überdeckungen ziehen stets die Nichtigkeit der Gebührensatzregelung nach sich. Daran ändert die Tatsache nichts, dass die Überdeckungen spätestens im übernächsten Kalkulationszeitraum auszugleichen seien (§ 6 Abs. 3 Satz 2 Alt. 1 KAG).
Der sinngemäße Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seiner Klage vom 8.10.2014 gegen den Abwassergebührenbescheid des Antragsgegners für das Kalenderjahr 2011 hat Erfolg. Der angefochtene Gebührenbescheid entbehrt…