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Titel: Gewerblicher Artzuschlag bei Ferienwohnungen
Behörde / Gericht: Verwaltungsgericht Greifswald
Datum: 15.10.2015
Aktenzeichen: 3 A 409/13
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 16003986 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2016, Seite 317

Gewerblicher Artzuschlag bei Ferienwohnungen

- VG Greifswald, Urteil vom 15.10.2015 - 3 A 409/13 -

Leitsätze der Redaktion:

  1. Eine Regelung in der Straßenbaubeitragssatzung über den Artzuschlag ist fehlerhaft, wenn bei überwiegend gewerblich oder gewerbeähnlich genutzten Grundstücken im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Abs. 1 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB) ein Artzuschlag nicht greifen kann.
  2. Ein mit Ferienwohnungen bebautes Grundstück rechtfertigt keinen nutzungsbezogenen gewerblichen Artzuschlag.
  3. Eine vom Erschließungsträger geleistete Zahlung ist nicht aufwandsmindernd zu berücksichtigen, es sei denn, der…
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