Titel: Berücksichtigung von Leerstandszeiten bei der Vorsteueraufteilung bei Sportstätten
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Berlin-Brandenburg (in Cottbus) (für Berlin und Brandenburg)
Datum: 13.04.2016
Aktenzeichen: 7 K 7160/13
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Recht der kommunalen Betriebe,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
16003981
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2016, Seite 313
Berücksichtigung von Leerstandszeiten bei der Vorsteueraufteilung bei Sportstätten
- FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.04.2016 - 7 K 7160/13 -
Revision anhängig; BFH, Az. V R 23/16
Leitsatz der Redaktion:
Der Umfang der zeitlichen Nutzung der Sportanlagen für schulische Zwecke einerseits und für Vermietungszwecke andererseits stellt einen sachgerechten Maßstab zur Vorsteueraufteilung i.S.d. § 15 Abs. 4 UStG dar. Leerstandszeiten zählen nicht zur tatsächlichen Verwendung und können damit nicht allein der gewerblichen Nutzung zugerechnet werden.
Zusammenfassung:
Die Klägerin, die eine sog. Internationale Schule betreibt, begehrt aus den Baukosten für…