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Titel: Anschlussbeiträge für gemeindeeigene Grundstücke nach Aufgabenübertragung auf einen Abwasserverband
Behörde / Gericht: VG Magdeburg
Datum: 30.11.2015
Aktenzeichen: 9 A 116/14
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Abwasserrecht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Kommunales Haushaltsrecht
Dokumentennummer: 16003983 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2016, Seite 314

Anschlussbeiträge für gemeindeeigene Grundstücke nach Aufgabenübertragung auf einen Abwasserverband

- VG Magdeburg, Urteil vom 30.11.2015 - 9 A 116/14 -

Leitsätze der Redaktion:

  1. Die betriebsfertige Errichtung einer Übergangslösung (sog. Provisorium) löst noch keine sachlichen Beitragspflichten aus und bringt auch keine Beitragsschuld zum Entstehen, da die öffentliche Einrichtung noch nicht endgültig hergestellt ist. Erst nach Abschluss aller Teilschritte der Planung des Aufgabenträgers liegt eine endgültig hergestellte Anlage vor.
  2. Bei gemeindeeigenen Grundstücken entsteht eine Beitragspflicht erst, wenn der Aufgabenträger das Eigentum an dem Grundstück einem anderen…
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