Titel: Anmerkung: Kein Billigkeitsnachweis durch Marktvergleich
Autor:
RA Michael Brändle
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 24.02.2016
Aktenzeichen: VIII ZR 216/12
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
16003978
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2016, Seite 306
Anmerkung: Kein Billigkeitsnachweis durch Marktvergleich
- BGH, Urteil vom 24.02.2016 - VIII ZR 216/12 -*
Leitsätze der Redaktion:
- Zu § 315 BGB
- Anders als bei Haushaltskunden steht dem Grundversorger gegenüber Nicht-Haushaltskunden auch weiterhin gemäß § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV das Recht zu, die Preise nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern. (Rn. 63)
- Die Billigkeitskontrolle kann nicht entscheidend auf der Grundlage eines Vergleichs mit den Gaspreisen anderer Gasversorgungsunternehmen vorgenommen werden; vielmehr kommt es maßgeblich auf den konkreten Gaslieferungsvertrag an und es ist eine umfassende Würdigung des…