Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Anmerkung: Kein Billigkeitsnachweis durch Marktvergleich
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 24.02.2016
Aktenzeichen: VIII ZR 216/12
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Zivilrecht
Dokumentennummer: 16003978 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2016, Seite 306

Anmerkung: Kein Billigkeitsnachweis durch Marktvergleich

- BGH, Urteil vom 24.02.2016 - VIII ZR 216/12 -*

Leitsätze der Redaktion:

  1. Zu § 315 BGB
    1. Anders als bei Haushaltskunden steht dem Grundversorger gegenüber Nicht-Haushaltskunden auch weiterhin gemäß § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV das Recht zu, die Preise nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern. (Rn. 63)
    2. Die Billigkeitskontrolle kann nicht entscheidend auf der Grundlage eines Vergleichs mit den Gaspreisen anderer Gasversorgungsunternehmen vorgenommen werden; vielmehr kommt es maßgeblich auf den konkreten Gaslieferungsvertrag an und es ist eine umfassende Würdigung des…
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