Titel: Unterschiede zwischen dem handelsrechtlichen Jahresabschluss und der Gebührenkalkulation
Behörde / Gericht:
OVG Sachsen
Datum: 16.04.2015
Aktenzeichen: 5 A 358/13
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Kommunales Haushaltsrecht,
Recht der kommunalen Betriebe,
Wasserrecht
Dokumentennummer:
16003731
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2016, Seite 26
Unterschiede zwischen dem handelsrechtlichen Jahresabschluss und der Gebührenkalkulation
- OVG Sachsen, Beschluss vom 16.04.2015 - 5 A 358/13 -
Leitsatz der Redaktion:
Die handelsrechtliche Bilanzierung ist streng von der kommunalabgabenrechtlichen Gebührenkalkulation zu trennen.
Ohne eine genaue Prüfung im Einzelfall kann von den Jahresabschlüssen nicht auf eine Unrichtigkeit der Gebührenkalkulation geschlossen werden.
Der Kläger hat form- und fristgerecht die Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts beantragt. Der Antrag ist jedoch unbegründet. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils liegen nicht vor. Solche sind anzunehmen,…