Titel: Bestimmung der beitragspflichtigen Ausbaumaßnahme; fehlende Differenzierung beim Vollgeschossmaßstab
Behörde / Gericht:
VG Neustadt a.d. Weinstraße
Datum: 30.04.2015
Aktenzeichen: 1 L 224/15.NW
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Abgabenordnung,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Kommunales Haushaltsrecht
Dokumentennummer:
16003734
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2016, Seite 28
Bestimmung der beitragspflichtigen Ausbaumaßnahme; fehlende Differenzierung beim Vollgeschossmaßstab
- VG Neustadt a.d. Weinstraße, Beschluss vom 30.04.2015 - 1 L 224/15.NW -
Leitsätze der Redaktion:
- Auch in einem Bescheid über die Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge sind die konkreten Verkehrsanlagen zu benennen, für die der Beitrag erhoben wird.
- Nach dem Grundsatz einer vorteilsgerechten Aufwandsverteilung muss im Falle eines Zuschlags für Vollgeschosse zwischen einer ein- und zweigeschossigen Bebaubarkeit differenziert werden, es sei denn, die nur eingeschossig bebaubaren Grundstücke, Garagengrundstücke, Stellplätze usw. betreffen maximal 10% der im…