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Titel: Bestimmung der beitragspflichtigen Ausbaumaßnahme; fehlende Differenzierung beim Vollgeschossmaßstab
Behörde / Gericht: VG Neustadt a.d. Weinstraße
Datum: 30.04.2015
Aktenzeichen: 1 L 224/15.NW
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Abgabenordnung, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Kommunales Haushaltsrecht
Dokumentennummer: 16003734 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2016, Seite 28

Bestimmung der beitragspflichtigen Ausbaumaßnahme; fehlende Differenzierung beim Vollgeschossmaßstab

- VG Neustadt a.d. Weinstraße, Beschluss vom 30.04.2015 - 1 L 224/15.NW -

Leitsätze der Redaktion:

  1. Auch in einem Bescheid über die Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge sind die konkreten Verkehrsanlagen zu benennen, für die der Beitrag erhoben wird.
  2. Nach dem Grundsatz einer vorteilsgerechten Aufwandsverteilung muss im Falle eines Zuschlags für Vollgeschosse zwischen einer ein- und zweigeschossigen Bebaubarkeit differenziert werden, es sei denn, die nur eingeschossig bebaubaren Grundstücke, Garagengrundstücke, Stellplätze usw. betreffen maximal 10% der im…
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