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Titel: Beitragsfähiger Teilstreckenausbau als »Notinstitut«
Behörde / Gericht: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (in Lüneburg)
Datum: 19.03.2015
Aktenzeichen: 9 ME 1/15
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Kommunales Haushaltsrecht, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 16003733 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2016, Seite 28

Beitragsfähiger Teilstreckenausbau als »Notinstitut«

- OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.03.2015 - 9 ME 1/15 -

Leitsatz des Gerichts:

Ein ausnahmsweise beitragsfähiger Teilstreckenausbau einer öffentlichen Einrichtung kommt nur dann in Betracht, wenn eine Abschnittsbildung ausgeschlossen ist.

Die von der Antragsgegnerin dargelegten Gründe rechtfertigen es nach dem Beschluss des OVG Lüneburg vom 19.3.2015 nicht, den Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen den Straßenausbaubeitragsbescheid vom 8.4.2014 abzulehnen. Das VG hatte zuvor ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des…

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