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Titel: Auslegung des Begriffs der Selbständigkeit – zur Mehrwertsteuerpflichtigkeit haushalts - gebundener Einrichtungen einer Gemeinde
Behörde / Gericht: EuGH in Luxemburg
Datum: 29.09.2015
Aktenzeichen: C-276/14 – Gmina Wrocław
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: EU-Recht, Recht der kommunalen Betriebe, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 16003730 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2016, Seite 25

Auslegung des Begriffs der Selbständigkeit – zur Mehrwertsteuerpflichtigkeit haushalts - gebundener Einrichtungen einer Gemeinde

- EuGH, Urteil vom 29.09.2015 - C-276/14 - Gmina Wrocław -

Tenor:

Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass Einrichtungen des öffentlichen Rechts wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden haushaltsgebundenen Einrichtungen einer Gemeinde nicht als Mehrwertsteuerpflichtige angesehen werden können, da sie das in dieser Bestimmung vorgesehene Kriterium der Selbständigkeit nicht erfüllen.

Zusammenfassung:

In der Rechtssache C-276/14 hatte der EuGH darüber zu entscheiden, ob…

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